Damit der Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir unsere gesetzlich versicherten Patienten, bei jedem Termin die Versichertenkarte mitzuführen.
Die Gebissentwicklung durchläuft verschiedene Stadien. Die erste kieferorthopädische Kontrolluntersuchung empfehlen wir deshalb bereits mit ca. 6 Jahren. Der nächste ideale Zeitpunkt für die zweite Kontrolle wäre mit 9 Jahren. Bitte beachten Sie: Die Aussage, dass die erste kieferorthopädische Kontrolle erst nötig sei, wenn alle bleibenden Zähne im Mund sind, ist falsch und für viele Fehlstellungen sehr nachteilig!
Für unsere Erwachsenen Patienten gilt: Es gibt keinen falschen Zeitpunkt!
Nein! Für einen Termin bei uns ist keine Überweisung vom Zahnarzt oder Hausarzt erforderlich.
Kinder, die ein Blasinstrument spielen und mit einer festen Zahnspange behandelt werden, benötigen in der Anfangszeit etwas Geduld. Die Eingewöhnungsphase beläuft sich je nach Patient erfahrungsgemäß auf einige wenige Wochen. Das Spielen von Musikinstrumenten sollte dann auch mit Zahnspange kein Problem darstellen.
In manchen Fällen müssen auch gesunde Zähne gezogen werden, da einfach zu wenig Platz im Kiefer vorhanden ist. Das liegt daran, dass die Zähne zu groß für den Kiefer sind.
Auch wenn Ober- und Unterkiefer nicht richtig aufeinander passen, kann es vorkommen, dass gesunde Zähne entfernt werden müssen.
Nein, die Entfernung von gesunden Weisheitszähnen ist nicht zwingend erforderlich. Sollte für sie kein ausreichender Platz vorhanden sein oder die Lage so ungünstig sein, dass sie nicht in den Zahnbogen einzuordnen sind, ist ihre Entfernung ratsam. Das spätere Zusammenschieben der Frontzähne hat laut wissenschaftlichen Studien nichts mit dem Durchbruch der Weisheitszähne zu tun.
Dieser Begriff gilt nur im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt einen Vertag der Krankenkassen mit den Kieferorthopäden und Zahnärzten. Dort sind die Leistungen definiert, die von den Krankenkassen für eine Behandlung übernommen werden. Diese Leistungen werden von Fachleuten genau festgelegt, damit sie dem Modell der Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung entsprechen. Zahnmedizinische bzw. kieferorthopädische Maßnahmen, die in der modernen, qualitätsorientierten Zahnmedizin zwar gängig sind, aber in diesem Vertrag nicht vorkommen, nennt man daher außervertragliche Leistungen (AVL).
Werden solche sinnvollen Leistungen für die Therapie gewünscht, müssen sie selbst gezahlt werden. Spezielle private Zusatzversicherungen beteiligen sich allerdings an den entstehenden Kosten.
1. Erst ab einer festgelegten Ausprägung der Fehlstellung zahlt die Krankenkasse. Liegt die Fehlstellung unterhalb dieser Schwelle, muss die kieferorthopädische Behandlung selbst bezahlt werden, obwohl die Therapie aus zahnmedizinischer Sicht durchaus sinnvoll und notwendig sein kann. Diese Schwelleneinstufung ist durch die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) seit 2002 im Gesundheitsgesetz verbindlich geregelt.
2. Die Behandlung, die von der Kasse bezahlt wird, beschränkt sich auf das notwendige und wirtschaftliche Maß. Die moderne Kieferorthopädie bietet deutlich mehr als diese Basismaßnahmen! Sei es Sicherheit, Schnelligkeit oder Komfort der Apparaturen. Den Mehraufwand für eine qualitätsorientierte moderne Behandlung müssen Sie selbst bezahlen (siehe außervertragliche Leistungen).
In beiden Fällen hilft Ihnen eine Private Zusatzversicherung.
Hier finden Sie eine Onlinetabelle mit einem Vergleich der Zusatzversicherungen bezüglich Kieferorthopädie: Online-Vergleich.
Die Antwort ist eindeutig: Vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden! Denn wenn eine zukünftige Behandlung empfohlen wird, müssen Sie das im Versicherungsantrag angeben und bekommen dann unter Umständen keinen Versicherungsvertrag mehr.
Rufen Sie uns an unter (0441) 74028